Unterkunft Belen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 09.10.2026
1. Anbieter, Geltung und Vertragsschluss
Anbieter ist Unterkunft Belen, Inh. Kaan Belen, Waldstr. 103, 23812 Wahlstedt. Kontakt: unterkunft@belen.de, Telefon +49 4551 5318740.
Diese Bedingungen gelten für die vereinbarte Überlassung unserer Unterkünfte, wenn sie vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und wirksam vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt; insbesondere werden Rechte bei einer Wohnraummiete nicht eingeschränkt.
Eine Anfrage über das Formular, per E-Mail oder Telefon ist noch keine Buchung. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über Unterkunft, Zeitraum, Belegung, Preis und Bedingungen zustande. Vertragspartner ist die buchende Privatperson oder die ausdrücklich als Auftraggeber benannte Firma. Eine bloße Angabe im Feld „Firma“ begründet noch keine Firmenbuchung.
Ein Aushang in der Unterkunft informiert über die Hausregeln. Er ersetzt nicht die rechtzeitige Vereinbarung dieser AGB und ändert einen bereits geschlossenen Vertrag nicht einseitig.
2. Preise, Zahlung und Änderungen
Es gelten der vereinbarte Gesamtpreis, die im Angebot genannten Leistungen und die vereinbarten Zahlungstermine. Zusätzliche Leistungen oder eine Kaution bedürfen einer Vereinbarung. Eine Verlängerung oder Änderung des Aufenthalts setzt eine neue Vereinbarung und Verfügbarkeit voraus.
Stornierungsbedingungen werden vor der Buchung mitgeteilt und vereinbart. Ohne wirksam vereinbarte Sonderregelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
3. Anreise, Besichtigung und Mängel
Anreise, Schlüsselübergabe und Abreise erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Bei der Übergabe kann die Unterkunft gemeinsam besichtigt und die Funktionsfähigkeit mündlich besprochen werden. Festgestellte Beanstandungen werden möglichst mit Datum, Beschreibung und gegebenenfalls Fotos festgehalten.
Werden keine Beanstandungen festgestellt, ist kein gesondertes Protokoll erforderlich. Das Schweigen des Gastes oder eine mündliche Übergabe gilt nicht als Bestätigung, dass sämtliche Gegenstände mangelfrei sind; versteckte Mängel und gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Mängel und Schäden sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe möglich ist. Die gesetzliche Beweislast wird nicht verändert.
4. Sorgfalt, Belegung und Firmenbuchungen
Unterkunft, Einrichtung und Schlüssel sind sorgfältig zu behandeln. Die vereinbarte Personenzahl ist einzuhalten. Eine Weitervermietung oder Überlassung an andere Personen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Auf Mitbewohner und Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen; Fluchtwege sind freizuhalten.
Bucht eine Firma für Beschäftigte, informiert sie die untergebrachten Personen vor dem Aufenthalt über die vereinbarten Bedingungen und Hausregeln. Für Schäden haftet die Firma als Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich eines ihr gesetzlich zurechenbaren Verschuldens der untergebrachten Personen. Eine zusätzliche persönliche Vertragshaftung einzelner Beschäftigter entsteht dadurch nicht.
5. Schäden an der Unterkunft
Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an Unterkunft, Einrichtung und Inventar sowie für ein ihm gesetzlich zurechenbares Verschulden anderer Personen. Vertragsgemäße Abnutzung, vorhandene Schäden und nicht zu vertretende Defekte werden nicht berechnet.
Erstattungsfähig sind die erforderlichen und angemessenen Kosten der Wiederherstellung beziehungsweise der gesetzlich geschuldete Ersatz. Alter, Zustand und gegebenenfalls ein Vorteil durch eine Verbesserung werden berücksichtigt. Ein ursächlich entstandener Vermietungsausfall wird nur im gesetzlich ersatzfähigen, nachgewiesenen Umfang verlangt. Wir halten den Schaden so gering wie zumutbar und erläutern geltend gemachte Kosten nachvollziehbar. Es gibt keine automatische Schadenspauschale.
6. Nichtraucherunterkünfte
In sämtlichen Innenräumen ist Rauchen und Dampfen untersagt. Das gilt insbesondere für Zigaretten, Zigarren, Tabak, E-Zigaretten, Vapes und Shishas, auch ohne Nikotin. Rauchen ist ausschließlich draußen erlaubt, soweit dort zulässig. Rauch darf nicht in Innenräume gelangen. Reste sind sicher zu entsorgen; Brandschutz und Rücksicht auf andere Personen sind zu beachten.
Bei einem schuldhaften Verstoß können die erforderlichen Kosten zur Beseitigung von Rauchgeruch, Rückständen und sonstigen Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Muss die Unterkunft hierfür vorübergehend gesperrt werden, kommt zusätzlich ein nachgewiesener, ursächlich entstandener Vermietungsausfall in Betracht. Die Sperrung wird auf die erforderliche Dauer begrenzt; ersparte Aufwendungen und eine mögliche Schadensminderung werden berücksichtigt. Eine pauschale Strafzahlung wird nicht erhoben.
7. Schlüsselverlust
Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels sind unverzüglich zu melden. Alle übergebenen Schlüssel sind bei Abreise zurückzugeben. Bei einem zu vertretenden Verlust werden die erforderlichen, tatsächlich entstandenen Kosten für Ersatzschlüssel und gegebenenfalls einen sicherheitsbedingt notwendigen und tatsächlich ausgeführten Austausch von Zylinder oder Schließanlage einschließlich angemessener Arbeitskosten nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Nicht jeder Schlüsselverlust macht einen Austausch notwendig. Es wird keine feste Gebühr von 100 oder 150 Euro erhoben. Der Umfang richtet sich nach dem konkreten Sicherheitsrisiko und den erforderlichen Maßnahmen; nicht entstandene Kosten werden nicht berechnet.
8. Eigentum des Gastes, Reinigung und unsere Haftung
Gäste sorgen für die sichere Aufbewahrung eigener Gegenstände. Wertvolle oder empfindliche Sachen sollten so verstaut werden, dass vereinbarte Reinigungsarbeiten sicher möglich sind. Verlust oder Beschädigung sind nach Kenntnis unverzüglich zu melden; Zeitpunkt, Umstände und vorhandene Nachweise sollten zur Klärung mitgeteilt werden. Gesetzliche Ansprüche und Beweislastregeln bleiben unberührt.
Reinigungs- und Wartungsarbeiten werden im vereinbarten Umfang durchgeführt. Ein Zutritt wird grundsätzlich abgestimmt beziehungsweise rechtzeitig angekündigt; bei unmittelbarer Gefahr oder einem Notfall kann ein erforderlicher Zutritt ohne vorherige Abstimmung erfolgen. Das Betreten berechtigt nicht zur Benutzung persönlicher Gegenstände.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch für gesetzlich zurechenbares Verschulden unserer Beschäftigten und Reinigungskräfte. Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen bei einer Beherbergung, soweit anwendbar insbesondere nach §§ 701 ff. BGB, bleibt unberührt. Eine bloße Behauptung führt ebenso wenig automatisch zu einer Zahlungspflicht wie das Fehlen eines Übergabeprotokolls automatisch zum Ausschluss eines Anspruchs. Der Sachverhalt wird im Einzelfall geklärt.
9. Abreise und gesetzliche Rechte
Bei Abreise sind persönliche Sachen mitzunehmen, Schlüssel zurückzugeben und die Unterkunft im vereinbarten Zustand zu übergeben. Entdeckte Schäden sind mitzuteilen. Eine bereits vereinbarte Reinigung wird hierdurch nicht zusätzlich berechnet; außergewöhnliche, schuldhaft verursachte Verschmutzungen können nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig sein.
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.
